Verbot der Umfrage Die unten stehende Befragung wurde uns mit heutiger Dienstpost (23.4.2003) von der Kirchenleitung verboten. Als Begründung heißt es lediglich: „Die freie Ausübung des Wahlrechts würde dadurch beeinträchtigt." Ich bitte alle Kirchenvorstände, die ebenfalls eine solche Umfrage vor haben, dieses Verbot zu beachten! Ich enthalte mich jeglichen Kommentars und erfülle hiermit eilig die Anweisung, es zu unterlassen, andere Kirchengemeinden dazu aufzufordern, die Kirchenvorstandswahlen mit Befragungsaktionen zur Frage der Segnung homosexueller Partnerschaften zu verbinden. Von ungefähr fielen mir heute der Grundartikel und die Artikel über die Rechte und Pflichten der Kirchengemeinden der EKHN in die Hände, die ich hier für alle zu Trost und Erbauung vor Augen und Herzen führe: Grundartikel Die Evangelische Kirche m Hessen und Nassau steht in der Einheit der einen heiligen allgemeinen und apostolischen Kirche Jesu Christi, die überall dort ist, wo das Wort Gottes lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden. Sie bezeugt ihren Glauben gemeinsam mit der alten Kirche durch die altkirchlichen Bekenntnisse und gemeinsam mit ihren Vätern durch die Augsburgische Konfession, unbeschadet der in den einzelnen Gemeinden geltenden lutherischen, reformierten und unierten Bekenntnisschriften. Damit ist sie einig in der Bindung an die den Vätern der Reformation geschenkte und sie miteinander verbindende Erkenntnis, daß allein Jesus Christus unser Heil ist, uns offenbart allein in der Heiligen Schrift Alten und Neuen Testamentes, geschenkt allein aus Gnaden, empfangen allein im Glauben. Als Kirche Jesu Christi hat sie ihr Bekenntnis jederzeit in gehorsamer Prüfung an der Heiligen Schrift und im Hören auf die Schwestern und Brüder neu zu bezeugen. In diesem Sinne bekennt sie sich zu der Theologischen Erklärung von Barmen. Aus Blindheit und Schuld zur Umkehr gerufen, bezeugt sie neu die bleibende Erwählung der Juden und Gottes Bund mit ihnen. Das Bekenntnis zu Jesus Christus schließt dieses Zeugnis ein. Artikel 1. (1) Gemeinde ist die in Christus berufene Versammlung, in der Gottes Wort lauter verkündigt wird und die Sakramente recht verwaltet werden. Wo dies geschieht, steht die Verheißung in Kraft, daß Jesus Christus selbst gegenwärtig ist, durch den Heiligen Geist den Glauben wirkt und Menschen in seinen Dienst stellt (2). Glieder der Kirchengemeinde sind alle getauften evangelischen Christen eines örtlich oder anderweitig begrenzten Bereichs, die an den Gaben des Evangeliums Anteil haben. 3 Sie sind dazu berufen, sich in Treue zu Wort und Sakrament zu halten und sich in der Nachfolge ihres Herrn und seinem Sendungsauftrag in die Welt zu bewahren. Nach dem Maße ihrer Kräfte übernehmen sie Ämter und Dienste und tragen durch Opfer und Abgaben zur Erfüllung der gemeindlichen und kirchlichen Aufgaben bei. Artikel 2. (1) Als Gemeinde Jesu Christi hat jede Kirchengemeinde den Auftrag, das Evangelium von Jesus Christus zu bezeugen und im Glauben an das Evangelium ihren Gehorsam zu bewahren. Sie ist dafür verantwortlich, daß das Evangelium in ihrer Mitte gemäß dem Grundartikel recht verkündigt wird und in allen ihren Lebenskreisen Gehör und Gehorsam finden kann. (2) Über ihre eigenen Grenzen hinaus weckt sie die Verantwortung für das Zusammenleben der Menschen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben. Zusammen mit den anderen Gemeinden ist sie berufen zum missionarischen Dienst für die Welt und zur Stärkung der ökumenischen Gemeinschaft der Christenheit. F.d.R. Manfred Günther ____________________________________________________________ Noch einmal: Die Durchführung der Umfrage ist von der KL der EKHN verboten worden! Hier ist der Entwurf eines Befragungsbogens zur Erhebung eines Meinungsbildes in der Kirchengemeinde zur Frage der Segnung homosexueller Partnerschaften bei Gelegenheit der Kirchenwahl im April 2003. Das Ergebnis der Befragung kann den Kirchenvorständen und PfarrerInnen der Gemeinden helfen, mit den Wünschen Betroffener nach gottesdienstlicher Segnung angemessen umzugehen. ______________________________________________________________ Umfrage zur Segnung homosexueller Partnerschaften * (Diese Befragung wird nur aus Anlaß der Kirchenwahl durchgeführt, sie hat mit der Wahl unserer KirchenvorsteherInnen sachlich nichts zu tun!) Liebes Gemeindeglied der Kirchengemeinden ........................................................! Wie Sie sicher gehört haben, hat die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, also unser oberstes gesetzgebendes Gremium, am 4.12.2002 durch Mehrheitsbeschluß die Möglichkeit eröffnet, Homosexuelle Partnerschaften in einem Gottesdienst zu segnen. Der Beschluß wahrt die Rechte des örtlichen Kirchenvorstands, über diese Segnung vor Ort zu entscheiden; wenn dieser also die Segenshandlung ablehnt, kann sie nicht stattfinden. Außerdem kann keine Pfarrerin und kein Pfarrer gezwungen werden, solche Segnungen durchzuführen. Wir haben in unseren Gemeinden, in den Kirchenvorständen, in verschiedenen Gruppen und Kreisen und im persönlichen Gespräch miteinander intensiv über diese Frage diskutiert und gesprochen. Dabei kamen durchaus unterschiedliche Auffassungen zutage. Heute möchten wir Ihnen, den Gemeindegliedern, die zur Kirchenwahl unserer Gemeinden kommen, folgende Frage vorlegen, die uns bei unserer Meinungsbildung im Kirchenvorstand helfen soll: Entspricht der Beschluß der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, die Möglichkeit zur Segnung homosexueller Partnerschaften in einem Gottesdienst zu eröffnen, Ihrem Verständnis vom öffentlichen Auftrag der Kirche in der Welt, möchten Sie also, daß solche Segenshandlungen in unserer Kirche stattfinden können oder nicht? Bitte kreuzen Sie hier entsprechend an: __________________________________________________________________________ ( ) Ich bin für die Gestattung der Segnung homosexueller Partnerschaften in der Kirche. ( ) Ich bin gegen die Gestattung der Segnung homosexueller Partnerschaften in der Kirche. __________________________________________________________________________ Herzlichen Dank für Ihre Hilfe bei der Meinungsbildung! Ihr Kirchenvorstand und Ihr(e) PfarrerIn * (Entwurf)