Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde -------------- stellt den Antrag an die Dekanatssynode, sie möge nachfolgenden Antrag an die Kirchensynode stellen: In Bezug auf die Erhöhung der Gehälter von 110 Angestellten der EKHN in Führungspositionen beantragt die Dekanatssynode ---------------- vor dem Hintergrund der gestiegenen vielfältigen Anforderungen an Pfarrerinnen und Pfarrer in den Kirchengemeinden bei gleichzeitigen finanziellen Einbußen in den vergangenen zehn Jahren, den Pfarrerinnen und Pfarrern eine Gehaltszulage von 500 € monatlich zu gewähren. Begründung: Die Anforderungen an Pfarrerinnen und Pfarrer in Kirchengemeinden sind durch die gesellschaftliche Ausdifferenzierung, mediale und medientechnische Entwicklungen bei gleichzeitigem Traditionsabbruch und Werteverlust über die Maßen gewachsen. Nur durch qualifiziertes Management- und Personalführung ist es Pfarrerinnen und Pfarrern in den Gemeinden möglich, den stark gewachsenen Anforderungen zu entsprechen. Ein Vergleich der beruflichen Anforderungen an Pfarrerinnen und Pfarrer in Gemeindediensten mit Berufsgruppen ähnlicher Verantwortung zeigt, dass Pfarrerinnen und Pfarrer wesentlich weniger Gehalt bezahlt bekommen. Eine zu niedrige Einstufung birgt die Gefahr, dass sich die Dienstinhaber latent als "unter Wert" angesehen fühlen. Über einen Mangel an theologischem Nachwuchs braucht man sich dann nicht zu wundern. Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde -------------------------- stellt den Antrag an die Dekanatssynode, sie möge nachfolgenden Antrag an die Kirchensynode stellen: Vor dem Hintergrund stark gestiegener Anforderungen an die Pfarrerinnen und Pfarrer in den Kirchengemeinden durch qualifiziertes Management und Personalführung auf die gesellschaftlichen Herausforderungen angemessen reagieren zu können, sind die Eigenbeiträge für Fortbildungen für Pfarrerinnen und Pfarrer im Gemeindedienst auf maximal 25 € pro Fortbildungswoche zu begrenzen. Alle anderen durch die Fortbildung anfallenden Kosten einschließlich Fahrtkosten und Verpflegung sind von der Landeskirche als Arbeitgeber zu übernehmen. Begründung: Die Anforderungen an Pfarrerinnen und Pfarrer in Kirchengemeinden sind durch die gesellschaftliche Ausdifferenzierung, mediale und medientechnische Entwicklungen bei gleichzeitigem Traditionsabbruch und Werteverlust über die Maßen gewachsen. Nur durch qualifiziertes Management- und Personalführung ist es Pfarrerinnen und Pfarrern in den Gemeinden möglich, den stark gewachsenen Anforderungen zu entsprechen. Ein Vergleich der beruflichen Anforderungen an Pfarrerinnen und Pfarrer in Gemeindediensten mit Berufsgruppen ähnlicher Verantwortung zeigt, dass Fortbildungen im Firmeninteresse für den Angestellten kostenfrei sind.